Sprachen und Austausch
Die EDK setzt sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit und die Förderung von Austausch und Mobilität ein.
Die Förderung in der Schul- und Erstsprache ist wichtig für eine gelingende Schullaufbahn. In der offiziell viersprachigen Schweiz lernen die Schülerinnen und Schüler zudem ab der Primarstufe eine zweite Landessprache und Englisch. Austauschaktivitäten ergänzen das schulische Sprachenlernen. Sie sind wichtig für die Verständigung zwischen verschiedenen Kultur- und Sprachräumen.
Sprachenunterricht
Die EDK unterstützt die laufenden Bemühungen der Kantone zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Sprachenunterrichts mit Empfehlungen, Publikationen, Fachtagungen, Arbeiten im Netzwerk, Beteiligung an den europäischen Arbeiten im Sprachenbereich und weiteren Tätigkeiten.
Grundlagen der nationalen Koordination des Sprachenunterrichts sind die EDK-Sprachenstrategie von 2004 (obligatorische Schule) und 2013 (Sekundarstufe II) sowie die nationalen Bildungsziele von 2011 für die Schulsprache, die zweite Landessprache und Englisch. Die wichtigsten Schwerpunkte der Sprachenstrategie von 2004 sind ins HarmoS-Konkordat von 2007 eingeflossen.
Dokumentation zum Sprachenunterricht
Beschlüsse der EDK
Austausch und Mobilität
Die EDK unterstützt mit verschiedenen Empfehlungen die Förderung von Austauschaktivitäten. 2017 hat sie zusammen mit dem Bund eine Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität verabschiedet. Ziel ist eine qualitative und quantitative Stärkung von Austausch und Mobilität. Die EDK-Ausführungsempfehlungen von 2019 betreffen die Umsetzung der Strategie. Auf operativer Ebene liegt die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie weitgehend bei der nationalen Agentur Movetia, die von Bund und Kantonen für die Förderung von Austausch und Mobilität gegründet wurde.
Dokumentation zu Austausch und Mobilität
Links
Blogbeiträge
Weitere Themen
Europäisches Sprachenportfolio
Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) leistet einen wichtigen Beitrag zur schulischen Förderung der Mehrsprachigkeit über alle Stufen hinweg. Es kann ergänzend zu Sprachlehrmitteln eingesetzt werden.
Die Europäischen Sprachenportfolios für die Schweiz werden im Auftrag der EDK herausgegeben, sind vom Europarat validiert und erscheinen beim Schulverlag plus. Das Instrument der individuellen Portfolios ist in Artikel 9 des HarmoS-Konkordates vorgesehen. Die Schweizer Ausgabe des ESP liegt in folgenden Versionen vor:
- ESP I: Sprachenportfolio für Kinder von 7 bis 11 Jahren, dazu gehört auch das Portfolino für 4 bis 7-Jährige
- ESP II: Sprachenportfolio für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren für die Sekundarstufe I
- ESP III: Sprachenportfolio für Jugendliche und Erwachsene (ab 15 Jahren).
Zum ESP gibt es verschiedene Zusatzmaterialien, z.B. zur Unterstützung von Austauschaktivitäten.
Europäisches Fremdsprachenzentrum
Das Europäische Fremdsprachenzentrum des Europarats (EFSZ; frz. Centre européen pour les langues vivantes, CELV; engl. European Centre for Modern Languages, ECML) wurde 1994 in Graz, Österreich, eingerichtet.
Seine Aufgabe besteht darin, Exzellenz und Innovation im Sprachenunterricht zu fördern und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wirksamer bildungspolitischer Massnahmen im Bereich der sprachlichen Bildung zu unterstützen.
Dazu arbeitet das Zentrum mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten zusammen und vernetzt Sprachexpertinnen und -experten, um innovative, forschungsbasierte Lösungen für aktuelle Herausforderungen im Bereich der sprachlichen Bildung zu entwickeln.
Das EFSZ entwickelt und koordiniert vierjährige Programme. Diese bilden den Rahmen für Entwicklungsprojekte mit Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten, für Fortbildungs- und Beratungsangebote des EFSZ in einzelnen Mitgliedstaaten sowie für verschiedene Aktivitäten, die sich an ein breiteres Publikum richten. In den Projekten arbeiten Fachleute aus Forschung und Praxis an aktuellen Fragen des Sprachenlernens und -lehrens.
Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern des EFSZ und beteiligt sich aktiv an der Arbeit des Zentrums. Das Generalsekretariat der EDK vertritt die Schweiz im Lenkungsausschuss. Zudem können Teilnehmende aus der Schweiz für Ateliers und weitere Aktivitäten des EFSZ nominiert werden.
Für die Zusammenarbeit mit dem EFSZ bestehen in der Schweiz folgende Funktionen und Ansprechstellen:
Nationale Nominierungsbehörde: Die Nationale Nominierungsbehörde ist für die Auswahl und Nomination von Teilnehmenden aus der Schweiz an Aktivitäten des EFSZ zuständig.
Nominierungsbehörde für die Schweiz: Wilfrid Kuster
Nationaler Kontaktpunkt des EFSZ: Der Nationale Kontaktpunkt verbreitet Informationen und Unterlagen zur Arbeit des EFSZ in der Schweiz und unterstützt die Vernetzung im Bereich der sprachlichen Bildung.
Nationaler Kontaktpunkt für die Schweiz: Wilfrid Kuster
Lenkungsausschuss des EFSZ: Der Lenkungsausschuss verabschiedet die Arbeitsprogramme des EFSZ, begleitet deren Umsetzung und beaufsichtigt die Führung des Zentrums.
Vertretung der Schweiz: Sabrina Gantenbein
Europäischer Sprachentag
Der 26. September ist der Europäische Tag der Sprachen. Seit seiner Einführung durch den Europarat im Jahr 2001 wird der Europäische Tag der Sprachen (ETS) jeweils am 26. September in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission gefeiert. Die Schweiz, einer der 46 Mitgliedstaaten des Europarats, beteiligt sich seit Beginn aktiv an dieser Initiative.
Der ETS macht die sprachliche Vielfalt sichtbar und fördert das lebenslange Lernen von Sprachen. Er bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, Sprachen und Kulturen im Unterricht aufzugreifen, und stösst in zahlreichen Schulen auf grosses Interesse.
Da der 26. September 2026 auf einen Samstag fällt und in einigen Kantonen in der Herbstferienzeit liegt, kann der ETS vor oder nach dem offiziellen Datum gefeiert werden.
Das Motto der Ausgabe 2026, « Sprachen verbinden! », erinnert daran, dass Sprachen und Sprachenlernen wesentlich dazu beitragen, Menschen einander näherzubringen und die Neugier auf andere Kulturen zu wecken.
Informationen, Unterrichtsideen sowie neue und überarbeitete Materialien stehen auf der offiziellen ETS-Webseite zur Verfügung; einzelne Angebote werden im Verlauf des Sommers ergänzt.
Bei Fragen zum Europäischen Tag der Sprachen in der Schweiz wenden Sie sich gerne an den nationalen Koordinator: wilfrid.kuster@phsg.ch
Sprachengesetz: Eingabe von Gesuchen beim Bundesamt für Kultur
Gestützt auf das Sprachengesetz des Bundes von 2007 kann das Bundesamt für Kultur (BAK) Finanzhilfen gewähren für Projekte zur Förderung der Landessprachen im Unterricht oder zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache.
- Eingabeberechtigt sind kantonale Erziehungsdepartemente oder einzelne Projektträger, sofern ihr Projekt durch ein kantonales Erziehungsdepartement empfohlen wird (Empfehlungsschreiben).
- Frist für die Eingabe eines Projektes in einem Kalenderjahr ist jeweils der 31. Januar des betreffenden Jahres.
- Die Ausschreibung für Projektanträge wird drei Monate vorher (am 31. Oktober) auf der Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur (BAK) aufgeschaltet. Die Projektanträge sind dem BAK über diese Förderplattform zuzustellen.
Das BAK publiziert Zusammenstellungen der bislang geförderten Projekte:
- Förderung der Landessprachen im Unterricht (Art. 10 SpV) in den Jahren 2021-2024, 2016-2020 und 2011-2015.
- Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger im Unterricht (Art. 11 SpV) in den Jahren 2021-2024, 2016-2020 und 2011-2015.
Weitere Dokumente
Berichte und Publikationen
Verschiedene EDK-Publikationen und Tagungsberichte zum Sprachenunterricht finden sich bei den Schriftenreihen
