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Bildungsfinanzierung

Die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz.

Die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK funktionieren nach den folgenden Grundsätzen:

  • Freizügigkeit: Der Standortkanton einer Ausbildungsstätte bietet die Ausbildungsgänge den Studierenden bzw. den Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen an wie den eigenen Kantonsangehörigen.
  • Finanzierung: Die Herkunftskantone der Studierenden bzw. der Schülerinnen und Schüler bezahlen dem Standortkanton der Ausbildungsstätte einen festgelegten Betrag.

Die Kantone haben folgende Vereinbarungen abgeschlossen:

Tertiärstufe
Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)

Sekundarstufe II
Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)

Sekundarstufen I und II
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte

In den kantonalen Beitrittsverfahren
Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV)

Neben diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch regionale Schulabkommen.