Bildungsfinanzierung
Die Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz.Die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz.
Die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK funktionieren nach den folgenden Grundsätzen:
- Freizügigkeit: Der Standortkanton einer Ausbildungsstätte bietet die Ausbildungsgänge den Studierenden bzw. den Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen an wie den eigenen Kantonsangehörigen.
- Finanzierung: Die Herkunftskantone der Studierenden bzw. der Schülerinnen und Schüler bezahlen dem Standortkanton der Ausbildungsstätte einen festgelegten Betrag.
Die Kantone haben folgende Vereinbarungen abgeschlossen:
Tertiärstufe
Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)
Sekundarstufe II
Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)
Sekundarstufen I und II
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
In den kantonalen Beitrittsverfahren
Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV)
Neben diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch regionale Schulabkommen.