Hochschulen / Lehrerbildung
Die Kantone koordinieren zusammen mit dem Bund den Hochschulbereich. Die EDK ist zuständig für die Anerkennung der Hochschuldiplome von Lehrerinnen und Lehrern.
Bund und Kantone sorgen gemäss dem Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a BV) gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulbereich. Zum Hochschulbereich gehören dabei gleichermassen die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen. Kantonsseitig bildet die Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung dieser Aufgabe. Alle Kantone sind der Vereinbarung beigetreten.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist das gemeinsame politische Organ von Bund und Kantonen. Die fachliche Koordination erfolgt in der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities). Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist für die Akkreditierung der Hochschulen zuständig.
