Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Auf Basis der Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993 anerkennt die EDK die Abschlüsse von Hochschulstudiengängen, welche für den Beruf der Lehrerin / des Lehrers oder für einen schulischen Beruf der Sonderpädagogik qualifizieren. Diese Studiengänge finden mehrheitlich an Pädagogischen Hochschulen statt. Die Anerkennung ermöglicht die Berufstätigkeit in der ganzen Schweiz und internationale Mobilität.
Die EDK passt ihre Regulierungen für die Schulberufe (Lehrerinnen und Lehrer, schulische Berufe der Sonderpädagogik) laufend an die veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen von Schule und Berufsfeld an. So hat die EDK im Jahr 2019 ihre Grundlagen für die gesamtschweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen revidiert. Ziel der Revision war in erster Linie eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung. Das Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. In die neue Rechtsgrundlage sind auch Neuerungen der vergangenen Jahre eingeflossen, z.B. die Regelung der gesamtschweizerischen Anerkennung für Quereinsteigende.
Rechtsgrundlagen
Rechtssammlung > Kapitel 4 Diplomanerkennungen
