Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung
Basierend auf der Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung führt das Generalsekretariat der EDK eine Liste über Lehrpersonen, denen im Rahmen eines kantonalen Entscheides die Unterrichtsberechtigung oder die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde (EDK-Liste). Diese basiert auf Meldungen der Kantone. Eine Unterrichtsberechtigung kann aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen oder aus anderen Gründen, beispielsweise aufgrund von Sucht- oder anderen Krankheiten, entzogen werden. Die Gründe für den Entzug werden von den Kantonen nicht gemeldet und sind dem Generalsekretariat der EDK nicht bekannt.
Grundlagen
Die Erfassung von Personendaten in Zusammenhang mit dem Entzug der Unterrichtsberechtigung dient der öffentlichen Hand für die Erfüllung der ihr obliegenden gesetzlichen Aufgabe. Das öffentliche Interesse besteht im Schutz der Institution Schule und der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Führung der Liste basiert auf Artikel 12bis der Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung.
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz im Kanton Bern wendet die EDK bezüglich der Datenerfassung das Datenschutzrecht des Kantons Bern an und bezüglich Öffentlichkeitsprinzip die Informationsgesetzgebung des Kantons Bern sowie den entsprechenden Umsetzungsbeschlüssen des EDK-Vorstands.
Rechtsgrundlagen
Meldung
Die Kantone sind verpflichtet, Lehrpersonen, denen im Rahmen eines rechtskräftigen kantonalen Entscheides die Unterrichtsberechtigung oder die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde, dem Generalsekretariat der EDK zur Aufnahme auf die EDK-Liste zu melden.
Die Gründe für den Entzug werden nicht gemeldet. Eine Unterrichtsbefugnis kann aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen oder aus anderen Gründen (beispielsweise Sucht- oder andere Krankheiten) entzogen werden.
Meldeformular per Post senden an:
Generalsekretariat EDK
Haus der Kantone
Speichergasse 6
3001 Bern
Auskunft zu Einträgen
Kantonale und kommunale Behörden im Bildungsbereich erhalten auf schriftliche Anfrage hin Auskunft über eine allfällige Eintragung in der EDK-Liste, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und sich die Anfrage auf eine bestimmte Person bezieht (vgl. Richtlinie des Generalsekretariates der EDK betreffend die Anwendung der Liste der EDK über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung). Es besteht auch die Möglichkeit von periodischen Sammelanfragen.
Schriftliche Einzel-Anfragen mittels Formular / Sammelanfragen mittels Excel-Tabelle an:
Generalsekretariat EDK
Haus der Kantone
Speichergasse 6
3001 Bern
