Newsletter 6/2025 Fokus
Fokus Interkantonale Spitalschulvereinbarung: Ziel ist eine praxisnahe Umsetzung
Die interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Eine interdisziplinäre Projektgruppe erarbeitet gemeinsam mit den Kantonen und Spitalschulen die Grundlagen und Prozesse für den Vollzug. Die Verabschiedung der Richtlinien durch das zuständige Gremium ist bis Mitte 2026 vorgesehen. Ziel ist die erstmalige Definition des Angebots und die Übermittlung der Zahlungsbereitschaften der Vereinbarungskantone per 2027/28. Ein früherer Start wird geprüft.
Der Vorstand der EDK hat am 11. September 2025 beschlossen, die neue Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung ISV) per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Die ISV ist eine neue Finanzierungsvereinbarung der EDK. Sie kommt dann ins Spiel, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen. Konkret bildet sie die Rechtsgrundlage für den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen. Kantone, die der Vereinbarung beigetreten sind, können künftig ihre Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln. Der Lastenausgleich umfasst die Nutzung schulischer Angebote der obligatorischen Schule sowie allgemeinbildender Angebote der Sekundarstufe II in Spitälern durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler.

In der Schweiz gibt es rund 30 Spitalschulen unterschiedlicher Grösse. Sie stehen den hospitalisierten Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Wohnkanton offen. Die schulischen Angebote sorgen dafür, dass für die hospitalisierten Kinder und Jugendlichen der Zugang zu Schule und Bildung gewährleistet bleibt und kein unnötiger Nachteil für den Bildungserfolg entsteht. Die Aufsicht über die Angebote liegt beim jeweiligen Standortkanton.
Mit dem Beschluss der Inkraftsetzung beginnt die Phase, in der Richtlinien und Prozesse zum Vollzug der Vereinbarung finalisiert werden. Die Richtlinien regeln die Umsetzung der Vereinbarung, insbesondere das Verfahren zur Änderung des sogenannten «Anhanges zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV)». Dies beinhaltet einerseits Grundsätze der Rechnungsstellung, andererseits Grundlagen für die Überprüfung der Zahlungspflicht.
Zu diesem Zweck wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe eingesetzt. Neben der Geschäftsstelle sind auch Kantone und Spitalschulen vertreten, die vom Beitritt zur ISV betroffen sind. Ziel ist es, die Prozesse aller Beteiligten frühzeitig aufeinander abzustimmen, sodass die Richtlinien praxistauglich ausgestaltet sind und bestmögliche Unterstützung bieten.
Erfahrungen aus bestehenden Vereinbarungen – etwa der interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) – fliessen in die Arbeit ein. So liegt ein weiterer Fokus auf der Entwicklung einer digitalen Plattform, die sowohl die Angebotserfassung als auch die Meldung der Zahlungsbereitschaft effizient unterstützt.
Die Inkraftsetzung und der Übergang in den ordentlichen Vollzug der ISV sollen mit höchstmöglicher Sorgfalt erfolgen. Ziel ist die erstmalige Definition des Angebots und die Übermittlung der Zahlungsbereitschaften der Vereinbarungskantone per 2027/28. Sollte sich ein früherer Start als realistisch erweisen, prüft die Geschäftsstelle bereits eine Einführung ab 2026/27.
