Obligatorische Schule:
Für die obligatorische Schule sieht die grosse Mehrheit der Kantone eine Weiterbildungspflicht für Lehrpersonen vor. Manchmal wird dabei auch eine Mindestdauer festgelegt (z.B. 3% der Jahresarbeitszeit oder 12 Tage in 4 Jahren).
Eine Mehrheit der Kantone ist grundsätzlich auch bereit, Weiterbildungen im Ausland zu finanzieren. Dabei handelt es sich vor allem um strukturierte Weiterbildungen wie Sprachkurse, thematische Kurse, Seminare und Konferenzen.
Sekundarstufe II:
Auf der Sekundarstufe II wird den Lehrpersonen etwas seltener eine Weiterbildungspflicht auferlegt als in der obligatorischen Schule. Auch eine Mindestdauer wird weniger häufig vorgeschrieben. Gleichzeitig ist die Finanzierung von Weiterbildungen im Ausland weiter verbreitet als in der obligatorischen Schule.