Repetition
Betroffene Stufen |
Primarstufe (Jahre 3-8) |
Kontext |
In den Rechtsgrundlagen der Kantone werden häufig die Begriffe Promotion/Nicht-Promotion respektive Beförderung/Nicht-Beförderung verwendet. Oft wird davon ausgegangen, dass bei einer Nicht-Promotion der Schüler/die Schülerin das Schuljahr repetiert. Eine Nicht-Promotion führt jedoch nicht zwangsläufig zu einer Repetition. Stattdessen werden nicht promovierte Schülerinnen und Schüler vermehrt in ihren angestammten Klassen behalten und mit zusätzlichen Fördermassnahmen gestützt. Bei Bedarf werden auch die Lernziele angepasst. In den Westschweizer Kantonen ist es zudem üblich, dass eine Wiederholung respektive eine Verlängerung um ein Jahr nur am Ende eines Zyklus stattfindet, innerhalb eines Zyklus (z.B. Schuljahr 6) werden folglich keine Repetitionen praktiziert. In manchen Kantonen ist es auch möglich, dass ein Kind freiwillig den 1. Zyklus in 5 statt 4 Jahren durchläuft, ohne dass dies als Nicht-Promotion gewertet wird. Auf der Sekundarstufe I ist zudem der Wechsel in einen Schultyp mit geringeren Anforderungen anstelle einer Repetition üblich. Dies alles vor dem Hintergrund, dass eine Repetition aus pädagogischer Sicht nicht immer sinnvoll ist (z.B. nur bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall oder Entwicklungsrückstand) und sich die Schulleistungen ohne zusätzliche Unterstützungsmassnahmen mittelfristig meist nicht verbessern. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse repetieren, nimmt daher vielenorts ab. |
Ergebnisse
1 Hauptergebnisse
In den meisten Kantonen ist die Repetition eines Kindergartenjahres respektive der Besuch eines zusätzlichen dritten Kindergartenjahrs grundsätzlich möglich. Mögliche Gründe sind Entwicklungsverzögerungen oder einschneidende persönliche Umstände. Eine freiwillige Repetition ist nur in einer Minderheit der Kantone vorgesehen.
Primarstufe (Schuljahre 3-8):
In allen Kantonen ist die Repetition eines Schuljahres oder mehrerer Schuljahre grundsätzlich möglich. Als Gründe für eine Repetition gibt die Mehrheit der Kantone ungenügende schulische Leistungen und/oder einschneidende persönliche Umstände an (wie z.B. eine längere Abwesenheit wegen Krankheit). Freiwillige Repetitionen sind nur in einer Minderheit der Kantone möglich. Die Repetition des letzten Schuljahres der Primarstufe (8. Schuljahr) wird oft restriktiver gehandhabt als die Repetition der Schuljahre 3-7.
Sekundarstufe I:
Auch auf der Sekundarstufe I ist in allen Kantonen die Repetition eines Schuljahres möglich, teilweise aber nur bei einschneidenden persönlichen Umständen. In einigen Kantonen wird der Wechsel in einen weniger anforderungsreichen Schultyp bevorzugt.
Das letzte Schuljahr der obligatorischen Schule (11. Schuljahr) kann in einigen wenigen Kantonen grundsätzlich nicht wiederholt werden. Einige Kantone erlauben es nur bei Vorliegen einschneidender persönlicher Umstände. Ein gutes Drittel der Kantone ermöglicht auch beim 11. Schuljahr eine freiwillige Repetition.
2 Ergebnisse im Detail
- Ist Repetieren im Kindergarten (Jahre 1-2 der Primarstufe) gemäss kantonaler Regelung erlaubt?
Falls Repetieren in den Jahren 1-2 erlaubt ist: unter welchen Bedingungen?
- Ist Repetieren in der Primarschule (Jahre 3-7, ohne letztes Jahr der Primarstufe) gemäss kantonaler Regelung erlaubt?
Falls Repetieren in den Jahren 3-7 erlaubt ist: unter welchen Bedingungen?
Ist das Repetieren des 8. Schuljahres gemäss kantonaler Regelung erlaubt?
Falls das Repetieren des 8. Schuljahres erlaubt ist: unter welchen Bedingungen?
- Ist Repetieren in der Sekundarstufe I (Jahre 9-10, ohne letztes Jahr der Sekundarstufe I) gemäss kantonaler Regelung erlaubt?
Falls Repetieren in den Jahren 9 und 10 erlaubt ist: unter welchen Bedingungen?
- Ist das Repetieren des 11. Schuljahres gemäss kantonaler Regelung erlaubt?
Falls das Repetieren des 11. Schuljahres erlaubt ist: unter welchen Bedingungen?