Primarstufe (Schuljahre 3-8) und Sekundarstufe I:
Konsultiert werden beim Entscheid über die Promotion in die nächste Klasse neben den Lehrpersonen in der grossen Mehrheit der Kantone die Eltern / Erziehungsberechtigten, seltener die Schulleitung sowie die Schülerinnen und Schüler. Zuständig für den endgültigen Promotionsentscheid sind in der Mehrheit der Kantone die Schulleitungen oder die Lehrpersonen / Lehrerkonferenz.
Fachmittelschulen und gymnasiale Maturitätsschulen:
Konsultiert werden beim Entscheid über die Promotion in die nächste Klasse in fast allen Kantonen die Lehrpersonen / die Lehrerkonferenz (z.T. spezielle Promotionskonferenzen) oft zusammen mit der Schulleitung. Zuständig für den endgültigen Promotionsentscheid ist in der Mehrheit der Kantone die Lehrerkonferenz (z.T. spezielle Promotionskonferenzen).