Die Kantone sind gemäss Bundesverfassung verpflichtet, die obligatorische Schule zu harmonisieren. Die Eckwerte der Harmonisierung sind in der «Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat) beschrieben. Das Konkordat enthält Bestimmungen zur Einschulung, zur Dauer der Bildungsstufen und zur Zielharmonisierung.
Die Mitglieder der EDK haben an ihrer Plenarversammlung vom 18. Juni 2026 den dritten Bilanzbericht zum Stand der Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte verabschiedet. Der Bericht zeigt, dass die Harmonisierung wichtiger Ziele und Strukturen in der ganzen Schweiz weit fortgeschritten ist. Bei der Dauer der Bildungsstufen und bei der Einschulung besteht weiterhin eine hohe Homogenität. Eine gesonderte Betrachtung der Kantone der Romandie zeigt sogar eine vollständige Harmonisierung der Strukturen. Das gilt auch mit Blick auf die Harmonisierung der Ziele: Seit dem Schuljahr 2022/23 sind die sprachregionalen Lehrpläne flächendeckend eingeführt.
Dokumentation:
Zum Beschluss «Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte (Artikel 62 Absatz 4 BV); Bilanz 2026: Verabschiedung»
Zum Bilanzbericht 2026 (18. Juni 2026)