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22.10.2025

Vernehmlassung zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV)

Vernehmlassung zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV)

Der Bundesrat hat Ende Juni bis Mitte Oktober 2025 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) durchgeführt. Der Entwurf stützt sich inhaltlich auf die beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) und legt die Berechnung der Pauschalen, die Aufsichtsmodalitäten sowie bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen für die intensive Frühintervention (IFI) fest. Der EDK-Vorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. September 2025 beschlossen, auf eine interkantonale Stellungnahme zu verzichten.

Mit der IFIAV endet der Pilotversuch und die Beteiligung der Invalidenversicherung (IV) an den Kosten der IFI wird über das Jahr 2026 hinaus geregelt.

Dokumentation
Zum Beschluss "Vernehmlassung zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV)"