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Qualifikationsverfahren ABU: Kantone sind mit den Anpassungen einverstanden

23.04.2025

Die Reform der Grundlagen für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der beruflichen Grundbildung soll diesen aufwerten und kantonal vereinheitlichen

Junge Frau macht Notizen in ein Heft auf einem Pult
Bild Legende:

Im Rahmen des Projekts «Berufsbildung 2030» werden aktuell die Grundlagen für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der beruflichen Grundbildung erneuert. Die Reform hat zum Ziel, den ABU aufzuwerten und die Umsetzung in den Kantonen einheitlicher zu gestalten.

Anlass zur Diskussion in Politik und Gesellschaft gibt insbesondere die Ausgestaltung des Qualifikationsverfahrens. Ursprünglich war vorgesehen, die bisherigen schriftlichen Prüfungen durch eine Schlussarbeit mit vertiefendem Gespräch zu ersetzen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat sich in der Folge für einen neuen Lösungsvorschlag entschieden. Demnach können die Kantone zwischen einer mündlichen und einer schriftlichen Schlussprüfung wählen.

Die EDK kann die Überlegungen des SBFI nachvollziehen und hat anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 27. März 2025 dem Vorschlag zum angepassten Qualifikationsverfahren zugestimmt. Gleichzeitig bedauert die EDK, dass keine schweizweit einheitliche Lösung gefunden wurde.

Zur Stellungnahme «Schlussprüfung ABU»

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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