15 Jahre Zusammenarbeit im Sonderpädagogik-Konkordat: Chancen und Herausforderungen
15 Jahre engere Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik: Wo stehen wir heute und welche Herausforderungen warten auf uns? Von Romain Lanners.Am 1. Januar 2011 trat die Interkantonale Vereinbarung vom 25. Oktober 2007 über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik in Kraft. Diese Vereinbarung, auch Sonderpädagogik-Konkordat genannt, beendet schrittweise ein vor gut 65 Jahren geschaffenes System mit zwei getrennten Säulen, die Regel- und die Sonderschulen. Welche Visionen gibt es zur Zusammenarbeit zwischen beiden Systemen?
Die Entstehung eines Schulsystems mit zwei wenig durchlässigen Säulen
Am 1. Januar 1960 trat das Invalidenversicherungsgesetz (IVG) nach langen Diskussionen in Kraft (Germann, 2020). Dieses neue Sozialversicherungsgesetz sah Subventionen für den Bau und den Betrieb von Sonderschulen vor. Als Versicherung konnte die IV – also der Bund – keine Beiträge an öffentliche Körperschaften wie Kantone oder Gemeinden auszahlen, sondern nur an private Stiftungen oder Vereine, die in den darauffolgenden Jahren von Eltern von Kindern mit Behinderungen gegründet wurden. So kam es in den 1960er- und 1970er-Jahren in der Schweiz zu einer Welle von neuen privaten Sonderschulen auf eigenem Gelände, die geografisch von den Regelschulen getrennt waren. Das zwei Säulen System behindert bis heute die Entwicklung einer Schule für alle Schülerinnen und Schüler. Die Überweisung in eine Sonderschule funktioniert eher gut, Reintegrationen von der Sonderschule in die Regelschule sind hingegen sehr selten.
Das Prinzip Integration vor Separation
Das Konkordat von 2007, dem derzeit 16 Kantone beigetreten sind, korrigiert diesen Kurs: Die Sonderpädagogik fällt nach dem Rückzug des Bundes aus der obligatorischen Bildung vollständig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Gemäss Artikel 2 dieses Konkordats wird die Sonderpädagogik Teil des öffentlichen Bildungsauftrages. Dieser Artikel verankert zudem den Grundsatz, dass integrative Lösungen separierenden Lösungen vorzuziehen sind.


Leider liegen uns keine statistischen Daten zur Sonderschulquote seit der Einführung der IV vor, sondern erst ab dem Schuljahr 1980/81. Die Zahlen der letzten 45 Jahre sind eher besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass die Beschulung in einer Sonderschule ein Vielfaches mehr kostet als der Besuch einer Regelschule. Im Schuljahr 1980/81 besuchten 13 500 von rund 1 000 000 Schülern der obligatorischen Schule eine Sonderschule. Dies entspricht einer Sonderschulquote von 1,4 %. Nach den neuesten verfügbaren Zahlen für das Schuljahr 2024/25 liegt diese Quote heute bei über 2 %, das heisst von den knapp 1 032 000 Lernenden der obligatorischen Bildung besuchen 20 700 eine Sonderschule. Diese Entwicklung entspricht einem Anstieg von 49 % in 45 Jahren.
Die Feststellung, dass die Zahl der Lernenden in den Sonderschulen, seit Anfang der 1980er Jahre stetig gestiegen ist, bedeutet, dass sich die Entwicklung «Integration vor Segregation» im Bereich der Sonderschulen schon lange vor der Kantonalisierung der Sonderpädagogik verschlechtert hat. Um das Ruder herumzureissen, müssen wir wahrscheinlich die Durchlässigkeit zwischen den beiden Systemen verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Regelschulen und Sonderschulen stärken. Das Ziel wäre es, jedem Kind zu ermöglichen, gemeinsam mit seinen Geschwistern und den Kindern aus der Nachbarschaft die Schule des Quartiers zu besuchen und dort eine Antwort auf seine Bedürfnisse zu erhalten. Entsprechend der Heterogenität der Bedürfnisse müssen die Angebote einer Schule für alle vielfältig sein:
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Eine «Schule für Alle» bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler zusammen mit den Geschwistern und Nachbarskindern die Schule des Wohnquartiers oder des Dorfes besuchen und dort eine Antwort auf ihre Bedürfnisse erhalten: Integration in eine Regelklasse (mit oder ohne Unterstützung), zeitlich begrenzte Unterstützung ausserhalb der Regelklasse (individuell oder in kleinen Gruppen, z.B. erweiterte Lernräume, Lerninseln) oder (partielle) Beschulung in einer Sonderklasse mit Teilnahme am allgemeinen Schulleben (Pausen, Feste u.v.m.) |
Rückgang der Geburten in den letzten fünf Jahren und Entwicklung der Lernendenzahlen in der obligatorischen Schule in den nächsten zehn Jahren: Welche Chancen bieten sich?
Die Geburtenzahlen sind in der Schweiz in den letzten fünf Jahren um 13 % zurückgegangen, von 89 644 Kindern im Jahr 2021 auf 77 902 im Jahr 2025 (BFS, 2026). Auf der Grundlage dieser Entwicklung hat das Bundesamt für Statistik (BFS, 2025) drei Szenarien für die Entwicklung der Lernendenzahlen in der obligatorischen Schule in den kommenden zehn Jahren (2025–2034) berechnet. Das Referenzszenario sieht für 2034 einen durchschnittlichen Rückgang der von 3,9 % für die gesamte Schweiz vor. Das Szenario «hoch» prognostiziert hingegen einen leichten Anstieg um 0,3 %, während das Szenario «tief» einen Rückgang um 8,1 % vorhersagt. Die Kantone sind nicht alle gleich betroffen. Einige müssen mit stärkeren Zuwächsen oder Rückgängen rechnen, wie die folgende Abbildung zeigt:
Ein Anstieg der Anzahl Schülerinnen und Schüler geht mit dem Bau neuer Schulen oder der Erweiterung bestehender Einrichtungen einher. Dieses Wachstum bietet die Chance, inklusivere Schulgebäude zu schaffen, die den Standards des universellen Designs entsprechen, wie beispielsweise die Gewährleistung der baulichen Barrierefreiheit (Hindernisfreie Architektur, 2017) und die pädagogische Zugänglichkeit, d. h. grössere Räume für jahrgangsübergreifende Klassen mit flexiblen Bereichen für Gruppen- oder Einzelarbeit, Rückzugsmöglichkeiten oder Räume für Lernende mit komplexen Bedürfnissen (BLLV, 2018 & Hubeli et al., 2025).
Im Falle sinkender Schülerzahlen werden in den Regelschulen Klassenzimmer frei, die genutzt werden können, um neue Lernräume zu schaffen und Klassen sowie Angebote der Sonderschulen zu integrieren. Bereits heute ziehen es einige kleine Dörfer vor, Lernende mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelschule zu behalten, anstatt sie auf eine Sonderschule zu schicken, um so die Schliessung der Dorfschule zu vermeiden.
Dabei geht es nicht darum, die Kompetenzen der einen oder anderen Seite abzubauen, sondern sie zu bündeln und die Tragfähigkeit der Regelschule zu stärken, damit sie für alle Lernenden zugänglich wird. Eine gewaltige Herausforderung, die zwar komplex, aber nicht unmöglich ist!

Diskutieren wir gemeinsam über die Zusammenarbeit zwischen Regelschule und Sonderschule
Der 14. Schweizer Kongress für Heilpädagogik eröffnet die Diskussion mit einem Fokus auf die Bedeutung der Zusammenarbeit als Kernauftrag auf dem gemeinsamen Weg hin zu einer Schule für alle. In Plenarvorträgen und Workshops werden vier wesentliche Dimensionen sowie deren Wechselbeziehungen beleuchtet: politische Zusammenarbeit, Ausbildung der Fachkräfte, schulische Praxis und Partizipation von Lernenden und Eltern.
Diskutieren wir am 1. und 2. September 2026 in Brugg-Windisch über Visionen Erfahrungen, bewährte Praktiken und Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung einer Schule für alle.
*Die Meinungen von Gastautoren repräsentieren nicht zwingend die Haltung der EDK.


