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Die Geschichte der EDK

2022 feierte die EDK ihr 125-jähriges Jubiläum. In einer Artikelserie blickte sie auf die Geschichte der ältesten Direktorenkonferenz der Schweiz zurück.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1897 versteht sich die EDK als Instanz zur Behandlung von Schulfragen, die alle Kantone betreffen. Über die Jahre hat die Konferenz die Grundsätze und Grundlagen ihrer Zusammenarbeit aber stetig weiterentwickelt. In einer Artikelserie zum 125-jährigen Jubiläum haben wir 2022 ausgewählte Arbeiten und Beschlüsse der EDK dargestellt. Dabei ging es nicht um eine chronologisch umfassende Darstellung. Die einzelnen Episoden sollten vielmehr exemplarisch einen Einblick in die Arbeitsweise der EDK ermöglichen oder einige wichtige Meilensteine aufzeigen.

Von der Gründung bis zum Ende der 1960er-Jahre: Die EDK als Austauschgremium

Von der Gründung bis zum Ende der 1960er-Jahre: Die EDK als Austauschgremium

Schulatlasfrage, Ferienkurse für Lehrerinnen und Lehrer, Schulhausbaupläne, amtliche Schulsendungen: Während der ersten siebzig Jahre ihres Bestehens ist die EDK in erster Linie ein Austauschgremium und diskutiert verschiedenste Schulfragen. Zum Artikel

Die Enstehung der modernen EDK in den 1970er-Jahren

Die Enstehung der modernen EDK in den 1970er-Jahren

Erstes Konkordat, neues Statut, professionalisierte Strukturen: Ab den 1970er-Jahren wird die Zusammenarbeit verbindlicher. Möglich machen dies das Schulkonkordat von 1970 und die Professionalisierung der Arbeitsstrukturen. In dieser Zeit und bis in die 1980er-Jahre leitet die Konferenz ihre Identität aus dem Primat der Schulentwicklung (pädagogische Fragestellungen) und der Schulkoordination ab. Zum Artikel

Die Verstärkung der Zusammenarbeit in den 1990er-Jahren

Die Verstärkung der Zusammenarbeit in den 1990er-Jahren

Diplomanerkennung, Fachhochschulen, Gymnasium: In den 1990er-Jahren gewinnt die nachobligatorische und tertiäre Bildung in der interkantonalen Arbeit an Wichtigkeit. Die EDK setzt wichtige bildungspolitische Akzente in diesem Bereich und entwickelt ein neues Selbstverständnis als schweizerisches bildungspolitisches Organ. Zum Artikel

Die Schaffung eines zukunftsweisenden Instrumentariums in den 2000er-Jahren

Die Schaffung eines zukunftsweisenden Instrumentariums in den 2000er-Jahren

Bildungsartikel, Bildungsmonitoring, neue Konkordate: In den 2000er-Jahren erhält die interkantonale Bildungszusammenarbeit mit den neuen Bildungsartikeln in der Bundesverfassung, mit neuen Vorhaben wie dem Bildungsmonitoring und mit neuen Konkordaten ein modernes und zukunftsweisendes Instrumentarium. Zum Artikel

Im Rahmen des 125-Jahre-Jubiläums der EDK erstellte das Generalsekretariat eine Ausstellung zum Thema Bildungsföderalismus. Diese beleuchtete das Bildungssystem in der Schweiz, die Funktionsweise der EDK und zeigte die Schwerpunkte der interkantonalen Zusammenarbeit. Thematisiert wurden zudem die wichtigsten Meilensteine in der Geschichte der EDK. 

Bildungssystem Schweiz
In der Schweiz tragen die Kantone die Hauptverantwortung für die Bildung. Starke öffentliche Schulen mit lokaler Verankerung zeichnen das Bildungssystem aus. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen dank guter Bildung und Ausbildung ihre Chancen auf ein erfülltes Leben nutzen können. Damit ihnen aus der dezentralen Organisation keine Behinderungen erwachsen, sind die Ziele und Strukturen der kantonalen Bildungssysteme zu harmonisieren. Dafür setzt sich die EDK ein.

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Die EDK
Die Kantone koordinieren ihre Arbeit in der Bildungs- und Kulturpolitik dort, wo es schweizweite Lösungen braucht. Zu diesem Zweck bilden sie seit 1897 die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren. Die EDK folgt dem Grundsatz der Subsidiarität und erfüllt Aufgaben, die nicht von den Regionen oder Kantonen wahrgenommen werden können. Die Bildungszusammenarbeit zwischen den Kantonen basiert seit 1970 auf rechtsverbindlichen Staatsverträgen, den Konkordaten.

Zusammenarbeit
Überlegungen zu gemeinsamen Fragen und Austausch guter Praxis: Diese Zusammenarbeitsform hat sich bis heute bewährt und in den letzten 125 Jahren zahlreiche pädagogische Reformen und Entwicklungen des Schulwesens begleitet. In den Anfängen wurden an den EDK-Sitzungen wiederholt Themen wie der Schulatlas, die Herausgabe des Unterrichtsjahrbuchs, die Rechtschreibung, der Verkehrsunterricht in der Schule, der hauswirtschaftliche Unterricht, der Wandschmuck und Kino und Film in der Schule behandelt. Mit der Zeit kamen andere Diskussionsthemen auf, beispielsweise der Sprachunterricht oder die allgemeine Entwicklung der Primarschule.

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Wissen
Wissen über das Schulwesen zusammenzutragen, gehörte von Beginn an zu den Hauptzielen der EDK. Seit ihrer Gründung hat die EDK mit wechselndem Erfolg die Entwicklung einer interkantonal vergleichbaren Schulstatistik vorangetrieben. Seit Dezember 2006 erscheint alle vier Jahre der zusammen mit dem Bund in Auftrag gegebene Bildungsbericht Schweiz.

Koordination
Ende der 1960er-Jahre zeigten sich die Bestrebungen zugunsten einer Koordination der Schulsysteme sowohl in einer Volksinitiative und parlamentarischen Vorstössen auf Bundesebene als auch in sprachregionalen Projekten zwischen den Kantonen. Um neue Verfassungsartikel zu vermeiden, einigten sich die Kantone auf einige Eckwerte, die in einem Konkordat ausgeführt und harmonisiert werden sollten. Das Schulkonkordat schuf im Bildungsbereich eine einheitliche Norm für die interkantonale Zusammenarbeit. Es ermöglichte den Kantonen ein koordiniertes Vorgehen im föderalen System unter Berücksichtigung der Ansprüche einer sich ständig wandelnden Gesellschaft an die Bildungsakteure.

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Freizügigkeit
Aufgrund der föderalen Strukturen und mit Blick auf Qualität und Durchlässigkeit ist es eine der grössten Herausforderungen, den freien Personenverkehr sicherzustellen. Diese Freizügigkeit wurde einerseits dank finanziellen Abkommen über den Zugang zu den Bildungsangeboten und andererseits über die Anerkennung von Zertifikaten und Diplomen erreicht. Grundlage dafür bilden einerseits die verschiedenen finanziellen Freizügigkeitsvereinbarungen, die seit 1979 unterschrieben wurden und andererseits die Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993.

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Harmonisierung
Gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung von 2006 sind die Kantone zur Harmonisierung wichtiger Ziele und Strukturen in der obligatorischen Schule verpflichtet. Die gemeinsam erarbeitete interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule beschreibt die Eckwerte. Geregelt werden unter anderem das Eintrittsalter, die Dauer der Bildungsstufen oder gemeinsame Bildungsziele. Auch wenn das Konkordat «als Ganzes» in einigen Kantonen in Volksabstimmungen abgelehnt wurde, haben sich viele Lösungen des Konkordats schweizweit durchgesetzt.