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Auch wenn die Kantone die letzte Verantwortung für alle Schulen tragen, die in ihrer jeweiligen kantonalen Gesetzgebung vorgesehen sind, sind Lehrpersonen der obligatorischen Schule meist von den Gemeinden angestellt. Dies, weil die Kantone in der Regel bei der Anstellung von Lehrpersonen zu Gunsten der Gemeinden verzichten. Teilweise müssen die kommunalen Beschlüsse aber vom Kanton genehmigt werden. Im Rahmen der grösseren Schulautonomie haben auch die Schulleitungen mehr Kompetenzen erhalten, etwa bei der Anstellung der Lehrpersonen. Lehrpersonen der Sekundarstufe II Allgemeinbildung sind hingegen in der Regel Angestellte der Kantone. Die Berufsfachschulen haben unterschiedliche Träger (Kanton, Gemeinde, Verbände, andere Organisationen, Betriebe). Dementsprechend variiert die Befugnis, Lehrpersonen anzustellen.
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