Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I
Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für die Sekundarstufe I wird an Pädagogischen Hochschulen absolviert, in einigen Kantonen auch an Universitäten. Das Studium dauert 4,5 bis 5 Jahre und wird mit einem Lehrdiplom und einem Master abgeschlossen.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I notwendig sind. Das Studium beinhaltet Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und die berufspraktische Ausbildung. Im Bachelor-Master-Studiengang sind Leistungsnachweise im Umfang von 270 bis 300 ECTS-Punkten zu erbringen, davon entfallen mindestens 48 ECTS-Punkte auf die berufspraktische Ausbildung. Die Studierenden werden in der Regel für den Unterricht in 3 bis 4 Fächern ausgebildet. Eine Liste der möglichen Fächer findet sich im Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen auf Seite 18.
Zulassung zur Ausbildung
Für die Zulassung zum Studium wird eine gymnasiale Maturität vorausgesetzt. Die Zulassung ist ebenfalls mit folgenden Abschlüssen gewährleistet:
- bestandene Ergänzungsprüfung zu den universitären Hochschulen. Weiterführende Informationen Ergänzungsprüfung Passerelle
- ein Hochschuldiplom
- ein seminaristisches Primarlehrdiplom, sofern dieses nachträglich von der EDK anerkannt wurde. Details
Die Ausbildungsinstitutionen haben zudem die Möglichkeit, für Inhaberinnen und Inhaber
- eines Fachmittelschulausweises,
- einer Fachmaturität,
- einer Berufsmaturität oder
- eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses mit mehrjähriger Berufserfahrung
eine eigene Prüfung durchzuführen. Mit dieser Prüfung wird der Äquivalenznachweis zur Ergänzungsprüfung zu den universitären Hochschulen erbracht.
Ausbildungsmodelle
Es gibt zwei Ausbildungsmodelle:
- Integrierter Studiengang: Die fachwissenschaftliche und die berufsbezogene Ausbildung erfolgt gleichzeitig in einem Bachelor-Master-Studiengang, der an einer Pädagogischen Hochschule, in wenigen Ausnahmen auch an einer universitären Hochschule, absolviert wird.
- Konsekutiver Studiengang: Zunächst wird an einer Hochschule die fachwissenschaftliche Ausbildung im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs absolviert. Danach folgt die berufsbezogene Ausbildung im Master-Studiengang an einer Pädagogischen Hochschule.
Kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und die Maturitätsschulen
An einzelnen Hochschulen in der Schweiz ist eine kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen möglich. Dabei wird die Lehrbefähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben (sog. «Doppeldiplom»). Die Studierenden erwerben die Lehrbefähigung für ein Fach oder zwei Fächer.
Diplom/Titel
Das Studium wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Gleichzeitig wird der akademische Titel «Master of Arts in Secondary Education» oder «Master of Science in Secondary Education» verliehen. Die Lehrdiplomurkunde enthält die Fächer, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den folgenden Titel zu tragen:
- diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I (EDK)
- bei der kombinierten Ausbildung: diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen (EDK)
Erweiterungsdiplom
Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms für die Sekundarstufe I können im Anschluss an ihr Studium die Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer erwerben. Das verliehene Erweiterungsdiplom ergänzt das ursprünglich erworbene Lehrdiplom.