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Bilanz-Berichte
Die EDK hat im Juni 2026 zum dritten Mal in einem Bericht die Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte (Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung) für den Bereich der obligatorischen Schule bilanziert. Sofern diese Eckwerte von Artikel 62 Absatz 4 BV im HarmoS-Konkordat konkretisiert sind, hat man sich bei der Bilanz auf die Lösungen des Konkordats gestützt. Die Verfassungspflicht zur Harmonisierung dieser Eckwerte gilt für alle Kantone. Gleichzeitig geht das Konkordat über die Harmonisierungsgegenstände der Bundesverfassung hinaus (z.B. Blockzeiten und Tagesstrukturen). Das ist nicht Teil der Bilanz.
