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29.09.2021

Sonderpädagogik

Seit 2004 hat sich im Bereich der Heilpädagogik in der Schweiz vieles verändert. Wie ist heute die rechtliche Lage, wie sind die Zuständigkeiten? Wer kommt in welchem Umfang in den Genuss von besonderen Massnahmen? 

kein Titel

Im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist Beatrice Kronenberg in ihrer Bestandesaufnahme «Sonderpädagogik in der Schweiz» diesen und weiteren Fragen nachgegangen. Der Bericht vermittelt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, statistische Daten sowie Massnahmen und Angebote der Sonderpädagogik in der Schweiz. Soweit möglich, sind auch Finanzierungsmechanismen beschrieben. Zudem stellt er ausgewählte Forschungsergebnisse zu Massnahmen im Frühbereich, in der obligatorischen Schule sowie im nachobligatorischen Bereich, in der Weiterbildung und in der Arbeitswelt vor.

Zum Bericht «Sonderpädagogik in der Schweiz» (September 2021)