Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität fallen grossmehrheitlich positiv aus.
Die gymnasiale Maturität soll weiterentwickelt werden. Das zeigen die grossmehrheitlich positiven Rückmeldungen zu den Vorschlägen von Bund und Kantone im Rahmen der Vernehmlassung. Insgesamt gingen 140 Stellungnahmen ein.
Die politischen Organe der EDK haben den Vernehmlassungsbericht für eine Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität zur Kenntnis genommen. Die Auswertung zeigt, dass die Vorschläge von Bund und Kantone grundsätzlich unbestritten sind. In den kommenden Wochen überprüft werden insbesondere der Grundlagen- und Schwerpunktfächerkatalog, die Zusammensetzung und Gewichtung der Maturitätsprüfung sowie die Übergangsfristen.
Das revidierte Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) und die revidierte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) sollen im Sommer 2023 in Kraft treten. Anschliessend eröffnet die EDK im Herbst die Anhörung zum Rahmenlehrplan. Das Ziel der Überarbeitung des Rahmenlehrplans ist eine Stärkung der Vergleichbarkeit der Anforderungen.
Wichtige Ziele der Maturitätsreform sind die langfristige Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zur Universität mit gymnasialer Maturität, die Stärkung der Zukunftsfähigkeit und die Stärkung der Vergleichbarkeit der Anforderungen des gymnasialen Maturitätslehrgangs. Grundsätzlich soll das Erreichen der gymnasialen Maturität weder erschwert, noch erleichtert werden.
Zur aktuellen Ausgabe des EDK-Newsletters éducation.ch 2/2023
Zur Medienmitteilung des Bundesrates (29.3.2023)
Zum Vernehmlassungsbericht auf der Website des WBF