Das Öffentlichkeitsprinzip definiert das Recht auf Zugang zu Informationen der Behörden. Auch die EDK setzt das Öffentlichkeitsprinzip seit 2011 um. Das Generalsekretariat hat im Zuge der Revision der Informationsgesetzgebung des Kantons Bern und aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Öffentlichkeitsprinzip diese Umsetzung überprüft. Es ist zum Schluss gekommen, dass aus materieller Sicht keine Anpassung nötig ist. Der Vorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom 7. Mai 2026 jedoch beschlossen, die Praxis in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip neu explizit in einem Dokument festzuhalten, so wie dies auch andere interkantonale Konferenzen handhaben.
Öffentlichkeitsprinzip; Grundsätze der Umsetzung durch die EDK: Beschluss