Auslegeordnung zum Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmedien in der Berufsbildung: Die EDK beschliesst das weitere Vorgehen.
Das Verfahren zur Beschaffung von Lehrmedien in der Berufsbildung wird im Rahmen der Verbundpartnerschaft seit längerer Zeit diskutiert. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage nach einem neuen vergaberechtskonformen Prozess. Aktuell geben die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) Lehrmittel freihändig in Auftrag oder stellen diese selbst her. Die Kantone und ihre Berufsfachschulen haben kein Mitspracherecht, tragen aber die vollen Kosten.
Zur Bearbeitung der Fragestellung hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) in Absprache mit der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Basierend darauf hat eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Szenarien mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet
Auf Basis dieser Ausgangslage hat die EDK das weitere Vorgehen entschieden. Das beschlossene Szenario steht im Einklang mit dem Beschaffungsrecht. Es sieht vor, dass die Kantone neu die Aufgabe der öffentlichen Ausschreibung übernehmen. OdA und Verlage können sich an der Ausschreibung beteiligen und bleiben im Lead bei der Erarbeitung der Lehrmedien. Der Richtungsentscheid erlaubt, in einer nächsten Phase die Umsetzung vertieft zu prüfen. Zu diesem Zweck soll eine Machbarkeitsstudie mit externer Unterstützung erarbeitet werden, welche die verschiedenen Konsequenzen und Rahmenbedingungen dieses Szenarios klärt. Danach kann ein abschliessender Entscheid getroffen und die Umsetzung in Auftrag gegeben werden. Bis dahin gilt gemäss TBBK die bisherige Praxis, wonach OdA die Lehrmedien beschaffen, respektive selber entwickeln.