Die Kantone werden die Abschlussprüfungen und Qualifikationsverfahren auf Sekundarstufe II im Jahr 2022 unter Einhaltung der geltenden Schutzkonzepte durchführen. Falls eine reguläre Durchführung der Prüfungen aufgrund der pandemischen Lage nicht möglich sein sollte, garantieren die von der EDK festgelegten Grundsätze, dass die nationale Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt.
Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt im Bereich der gymnasialen Maturitätsprüfungen, der Ergänzungs- sowie Berufsmaturitätsprüfungen ebenfalls Regelungen beschliessen.
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