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10 Jahre Weiterbildungsgesetz: Zeit für eine Standortbestimmung

19.02.2025

Vor zehn Jahren wurde das Weiterbildungsgesetz in den eidg. Räten verabschiedet. Ein guter Zeitpunkt für eine Standortbestimmung. Blogbeitrag von Peter Marbet.

Vor zehn Jahren wurde das Weiterbildungsgesetz in den eidg. Räten verabschiedet. Ein guter Zeitpunkt, um die Auswirkungen des Gesetzes in den Kantonen zu prüfen und mit einer Standortbestimmung die Grundlage für einen Strategieprozess zu legen.

Porträt von Peter Marbet
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Autor: Peter Marbet, Leiter Koordinationsbereich Berufsbildung & Sekundarstufe II Allgemeinbildung

Gemäss Bundesamt für Statistik nimmt die berufliche Mobilität in der Schweiz zu. Nicht selten geht ein Stellenwechsel mit einem Berufs- oder Branchenwechsel einher; eine Tendenz, die dem Arbeitsmarkt geschuldet ist, aber auch die gestiegenen Ansprüche der Arbeitnehmenden widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund hat auch die Bedeutung der Weiterbildung zugenommen. Festzustellen ist, dass wiewohl die Weiterbildungsbeteiligung hierzulande hoch ist, sich grosse Unterschiede aufgrund von sozialer Herkunft und Bildungsniveau zeigen. Dieser Befund wird auch durch eine kürzlich veröffentlichte internationale Studie (PIAAC) unterstrichen: Gegen ein Drittel der Erwachsenen in der Schweiz erreichen bei Grundkompetenzen nur geringe Niveaus. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) geschaffen. Bund und Kantone sind aufgefordert, Voraussetzungen zu schaffen, die allen Personen die Teilhabe an Weiterbildung ermöglichen. Konkret will das Gesetz die Arbeitsmarktfähigkeit von wenig qualifizierten Personen verbessern, günstige Rahmenbedingungen für öffentliche und private Weiterbildungsanbieter schaffen und die Koordination der von Bund und Kantonen geregelten und unterstützten Weiterbildung sicherstellen.

Die SWBK macht eine Standortbestimmung

Mittlerweile sind rund 10 Jahre vergangen, seit das WeBiG verabschiedet (2014) respektive in Kraft trat (2017). Die Schweizerische Konferenz für Weiterbildung (SWBK), eine Fachkonferenz der EDK, sieht den Zeitpunkt für eine Standortbestimmung für gekommen: Wie haben sich die Angebote in den Kantonen seit der Einführung des WeBiG entwickelt? Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Kantone, um günstige Rahmenbedingungen für die Weiterbildung zu schaffen? Der EDK-Vorstand hat kürzlich ihre Fachkonferenz beauftragt, eine solche Standortbestimmung vorzunehmen und eine Studie in Auftrag zu geben.

Vier Elektriker lernen zusammen
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Erwachsene sitzen im Schulzimmer an einer Weiterbildung
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Auch der Bund sagt Ja zur Weiterbildung – und streicht die Mittel

Auf Basis dieser Standortbestimmung möchte die SWBK einen Strategieprozess lancieren, der möglicherweise in einer Überarbeitung der Empfehlungen der EDK zur Weiterbildung von 2003 münden könnte. Diese Arbeit scheint umso wichtiger, als sich auf Seiten des Bundes nicht mehr alle an die Bedeutung von Weiterbildung erinnern mögen. So will der Bundesrat im Rahmen seines Entlastungsprogramms die bisherigen Bundesbeiträge an die Weiterbildung streichen. Diese Haltung überrascht umso mehr als das eidgenössische Parlament noch in der Herbstsession 2024 die Beiträge an die Weiterbildung im Rahmen der BFI-Botschaft 2025–2028 – notabene auf Antrag des Bundesrates – erhöht hatte. In der BFI-Botschaft heisst es dazu: «Dem Legislaturziel, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben soll, wird mit gezielten Prioritäten nachgekommen: (…) Ein weiterer Schwerpunkt wird bei der Weiterbildung gesetzt, der vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein grosses Gewicht zukommt.»

Man darf gespannt sein, wie der Bundesrat dem Parlament erklären wird, wie er dieses Ziel ohne Mittel erreichen will. Evidenzbasiert ist diese Politik jedenfalls nicht. Alle Studien zum Thema zeigen die positiven volkswirtschaftlichen Effekte der Weiterbildung. Das setzt natürlich voraus, dass entsprechend investiert wird; gerade in einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt und einer komplexer werdenden Gesellschaft.

Möchten Sie etwas zu dem Thema sagen? Oder haben Sie generell Inputs zum Blog? Schreiben Sie uns per, wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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