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Senkung des Mindestalters bei der Ausbildung für Quereinsteigende
Anhörung vom 1. Februar 2023 bis am 31. März 2023
Der Vorstand der EDK hat am 26. Januar 2023 eine Anhörung zur Frage eröffnet, ob das Mindestalter bei der Ausbildung für Quereinsteigende auf 27 Jahren gesenkt werden soll. Heute liegt dieses für berufserfahrende Quereinsteigende, die eine Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer der obligatorischen Schule absolvieren, bei 30 Jahren. Das Mindestalter ist im EDK-Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen definiert.
Unterlagen für die Anhörung
Ergebnisse der Anhörung
Beschluss der EDK Plenarversammlung vom 22. Juni 2023
Kontakt
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