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Auf die Freigabe im Juni 2011 folgt der nächste Schritt: Die Bildungsziele werden in die Lehrpläne integriert, die damals in Verantwortung der Sprachregionen entstehen. 2016 und 2017 lässt die EDK das Erreichen der Grundkompetenzen erstmals mit schweizweiten Erhebungen bei repräsentativen Schülergruppen überprüfen.

Mit der Anwendung von nationalen Bildungszielen und sprachregionalen Lehrplänen leisten die Kantone einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der obligatorischen Schule, so wie ihnen das die Bundesverfassung als Auftrag zuschreibt. Die rechtliche Grundlage für die Freigabe der Bildungsziele bildet das HarmoS-Konkordat von 2007.