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Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung auch erlangen, ohne hierfür eine Berufslehre durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis von beruflichen Handlungskompetenzen (Qualifikationen) mehrere Möglichkeiten offen:

  • die Validierung von Bildungsleistungen oder ein anderes reglementiertes bzw. strukturiertes Qualifikationsverfahren
  • die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
  • die verkürzte berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
  • die reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag

Fragen zur beruflichen Grundbildung von Erwachsenen auf national-strategischer Ebene werden von der der Kommission Berufsabschluss für Erwachsene behandelt. 

Kommission Berufsabschluss für Erwachsene

Koordinationsgruppe Berufsabschluss für Erwachsene D-CH

Projekte

Die SBBK führt verschiedene Projekte im Bereich Berufsabschluss für Erwachsene im Rahmen von Berufsbildung 2030 durch. Dies sind die folgenden Projekte: 

Direkte und indirekte Kosten der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

In der Schweiz haben Erwachsene im Rahmen der beruflichen Grundbildung deutlich mehr Schwierigkeiten bei der Finanzierung der direkten und indirekten Bildungskosten als Jugendliche. Der Bericht bietet einerseits einen detaillierten Überblick über die etablierten Massnahmen, die in einem Teil der Kantone umgesetzt werden. Andererseits werden Hürden für Erwachsene auf dem Weg zum Berufsabschluss benannt. Der Bericht benennt zudem Good Practice-Beispiele und mögliche Handlungsfelder.

Die Finanzierung des Berufsabschlusses für Erwachsene geht über die Berufsbildungshoheit hinaus. Die Koordination und Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Stellen sind in dieser Fragestellung, sowohl auf nationaler als auch (inter-) kantonaler Ebene zentral. Um die Kantone in ihren Aufgaben zu stärken, hat die SBBK-Mitgliederversammlung vom 19./20. Mai 2022 folgendes Commitment beschlossen: