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Berufliche Grundbildung

Die Ausbildung findet an drei Orten statt: im Ausbildungsbetrieb, im überbetrieblichen Kurszentrum und in der Berufsschule. Die Kantone sind für die Aufsicht über die Lehrlingsausbildung und die Organisation der Kurse an den Berufsschulen zuständig. 

Den Lernenden werden drei Ausbildungswege angeboten: 

  • Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)
  • Eidg. Berufsmaturität

Eine Kommission Berufliche Grundbildung ist mit der Aufgabe betraut, sich mit allen Fragen der beruflichen Grundbildung zu befassen.

Kommission Berufliche Grundbildung

Subkommission betriebliche Grundbildung

Sous-commission Formation professionnelle initiale

Subkommission Schulorte der deutschen Schweiz