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Überbetriebliche Kurse

In den überbetrieblichen Kursen wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, wird in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt, ebenso die zu vermittelnden Lerninhalte.

Träger der überbetrieblichen Kurszentren sind in der Regel die Organisationen der Arbeitswelt. Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände.

Reglement zur Subventionierung von überbetrieblichen Kursen