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Sonderpädagogik

Die EDK stellt den Vollzug des Sonderpädagogik-Konkordats sicher.

Die Kantone tragen die Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Angebote und Massnahmen wird kantonal definiert. Zu den kantonalen Sonderpädagogik-Konzepten

Im Auftrag der EDK unterstützt das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) die Kantone bei der Umsetzung ihrer kantonalen Sonderpädagogik-Konzepte.

Die EDK vollzieht die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 (Sonderpädagogik-Konkordat). Das Konkordat ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es regelt nicht die Angebote und Massnahmen als solche – das erfolgt auf kantonaler Ebene –, sondern die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Wesentlichen über die Anwendung von drei gemeinsam entwickelten Instrumenten: einer gemeinsamen Terminologie, Qualitätsvorgaben für Anbieter und einem Abklärungsverfahren.

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen

  • Alle Kantone beteiligen sich an der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE). Diese Vereinbarung zwischen den Kantonen regelt die Schulung/Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Sonderschule oder in einer anderen Institution ausserhalb des Wohnkantons.

Weitere Informationen.

Kontakt
Anna Bütikofer
Leiterin Koordinationsbereich Obligatorische Schule, Kultur & Sport

+41 31 309 51 11

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