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Ausländische Diplome

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen 

Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihre Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz. Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Diploms in der Schweiz. Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen, verfügt die EDK sogenannte Ausgleichsmassnahmen an einer pädagogischen Hochschule in der Schweiz, bevor Ihr Diplom anerkannt werden kann.

Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse:

  • Heilpädagogische Früherziehung
  • Schulische Heilpädagogik
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie
  • Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)

Hinweis: Lehrpersonen an Berufsschulen wenden sich an das SBFI.

Ablauf des Prüfungsverfahrens

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Diplomanerkennung kurz erklärt
Bild Legende:
 

Pädagogisch-therapeutische Lehrberufe

Logopädie und Psychomotorik

Lehrdiplome: Verfahren zur Diplomanerkennung in 5 Schritten

1. Schritt: Infopoint

2. Schritt- Selfcheck Voraussetzungen Überprüfung

3. Schritt - Selfcheck Sprachnachweis

Verfüge ich über die erforderlichen Sprachnachweise für den Unterricht in der Schweiz?

  • Überprüfen Sie, ob Sie über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen:

    Sie werden ausschliesslich in einer Landessprache der Schweiz unterrichten (z.B. Mathematik oder Geschichte etc.):

    C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)

    • oder Sie sind im deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Sprachraum aufgewachsen,
    • oder Nachweis der Hochschule über das erfolgreiche Absolvieren der gesamten Lehrerausbildung in einer Schweizer Landessprache,
    • oder Nachweis über den Besuch der obligatorischen Schulzeit in einer Schweizer Landessprache.

    Sie werden in einer Landessprache der Schweiz und mindestens ein Fremdsprachenfach unterrichten (z.B. Mathematik und Englisch etc.):

    C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)

    • oder Sie sind im deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Sprachraum aufgewachsen,
    • oder Nachweis der Hochschule über das erfolgreiche Absolvieren der gesamten Lehrerausbildung in einer Schweizer Landessprache,
    • oder Nachweis über den Besuch der obligatorischen Schulzeit in einer Schweizer Landessprache.

    C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.) 

    Besonderer Hinweis für die Primarstufe: Wird kein Fremdsprachennachweis über das Niveau C1 eingereicht, verzichten Sie automatisch auf die Überprüfung dieser Fremdsprachenfächer.

    Sie werden ausschliesslich Fremdsprachenfächer unterrichten (z.B. Fächer Englisch und/oder Russisch):

    • B2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
    • C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)

    Sonderfall International School (die Unterrichtssprache ist nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch):

    • Sie unterrichten ausschliesslich Fremdsprachenfächer, welche nicht zu den Landessprachen der Schweiz gehören (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch etc.):
      B2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
      C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
    • Sie unterrichten Fächer, welche in der obligatorischen Schule in einer Schweizer Landessprache unterrichtet werden (z.B. Mathematik, Geschichte, NMG etc.):
      C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
      C1für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
     

    Zeitpunkt der Einreichung der Sprachdiplome und Sprachnachweise

    Alle Sprachnachweise müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs vorliegen. Die Frist kann in folgenden Fällen um maximal 2 Jahre verlängert werden (siehe auch Merkblatt Sprachnachweise):

    • Sie haben ein Diplom aus einem EU- oder EFTA-Staat.
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz, eines EFTA-Staates oder der EU.
    • Sie haben bereits eine Anstellung als Lehrperson in der Schweiz, für die Sie zwingend ein von der EDK anerkanntes Diplom benötigen.
  • Merkblatt Anforderungen an die Sprachkenntnisse (29.6.2023)

 

4. Schritt: Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente 

5. Schritt: Gesuch online einreichen

Häufig gestellte Fragen

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2023 wurden beim Generalsekretariat der EDK 1782 Gesuche um Anerkennung eines ausländischen Diploms eingereicht. Bei den meisten Gesuchen (rund 80%) geht es um die Anerkennung eines Berufdiploms als Lehrerin oder als Lehrer.

Weitere Informationen.

Kontakt
Diplomanerkennung EDK (Informationen zum Ablauf des Prüfungsverfahrens)
+41 31 309 51 31
(Di- Do 9.00-11.00 Uhr)

Kontakt Online Portal
Probleme bei der Registrierung, Login über eIAM
+41 58 465 88 88

Technische Probleme und Fragen zum Online-Portal

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