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Medienmitteilung 26.10.2018

Aargau, Graubünden, Schwyz und Wallis in den Hochschulrat gewählt

Solothurn, 26. Oktober 2018. Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren haben an ihrer Jahresversammlung vom 25. und 26. Oktober 2018 in Solothurn die Kantone Aargau, Graubünden, Schwyz und Wallis für die Dauer von vier Jahren (2019-2022) in den Hochschulrat gewählt. Zur Wahl vorgeschlagen war auch der Kanton Basel-Landschaft.

Die seit 2015 bestehende Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz. Die SHK tagt in zwei Versammlungsformen: der Plenarversammlung und dem Hochschulrat. Der Hochschulrat besteht aus dem zuständigen Bundesrat und 14 Kantonen. Gemäss Artikel 6 der Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013 (Hochschulkonkordat) setzen sich diese 14 Kantone aus den zehn Mitgliedern des früheren Interkantonalen Konkordats über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 (BE, BS, FR, GE, LU, NE, SG, TI, VD, ZH) und weiteren vier Kantonen zusammen. Letztere können aus dem Kreis aller verbleibenden Kantone gewählt werden. Aktuell (Periode 2015-2018) nehmen die Kantone Aargau, Graubünden, Schwyz und Wallis Einsitz in den Hochschulrat; der Kanton Wallis ersetzte Ende 2015 den Kanton Jura. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt als ständiger Gast (ohne Stimmrecht) an den Sitzungen teil.

Für die Neuwahl hatten die EDK-Regionalkonferenzen fünf Kantone vorgeschlagen. Der Kanton Graubünden war von der Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone (EDK-Ost) vorgeschlagen worden, der Kanton Schwyz von der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) und der Kanton Wallis von der Conférence intercantonale de l’instruction publique de la Suisse romande et du Tessin (CIIP). Die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) hatte mit den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft einen Zweier-Vorschlag unterbreitet.

Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Dazu gehört beispielsweise der Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Mobilität oder die Akkreditierung.

Über weitere Ergebnisse der Jahresversammlung vom 25. und 26. Oktober 2018 wird in der kommenden Woche und im EDK-Newsletter éducation.ch informiert.

Herausgeber:
Pressedienst Generalsekretariat EDK

Weitere Informationen.

Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

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