Der EDK-Vorstand genehmigt das Statut für die neue Volksschulämterkonferenz.
Bern, 11. Mai 2021. Der Vorstand der EDK hat am 7. Mai 2021 das Statut der neuen Volksschulämterkonferenz (SVAK) genehmigt. Mit dieser Konferenz werden der interkantonale Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der obligatorischen Schule weiter verstärkt. Die SVAK setzt sich zusammen aus allen Vorsteherinnen und Vorstehern der für die obligatorische Schule zuständigen kantonalen Ämter, Abteilungen oder Dienststellen.
In den vergangenen Jahren hat der Bedarf nach einer interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der Volksschule stark zugenommen. Themen wie zum Beispiel die Digitalisierung, die Förderung des Sprachenlernens, die Überprüfung der Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und die Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen betreffen alle Kantone in gleichem Ausmass. Gerade die COVID-19-Krise zeigt, wie wichtig es ist, dass sich die kantonalen Verantwortlichen für die Volksschule regelmässig austauschen und absprechen können.
Mit der SVAK wird diese Lücke nun geschlossen. Der Vorstand der EDK hat an seiner Sitzung vom 7. Mai 2021 das entsprechende Statut genehmigt. Die neue Konferenz stärkt den interkantonalen Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb der Volksschule. Gleichzeitig wird der Austausch der Volksschule mit der Berufsbildung und der Allgemeinbildung der Sekundarstufe II verankert. Die SVAK kann im Rahmen ihrer Tätigkeit Arbeitsgruppen bilden, externe Aufträge vergeben, Netzwerke einrichten und Konferenzen organisieren.
Mit der SVAK verfügt nun auch die Volksschule über eine eigene Fachkonferenz. Für die Mittelschulen, die Berufsbildung und weitere Bereiche ist dies bereits der Fall.
Weiterführende Informationen
Statut der Schweizerischen Volksschulämterkonferenz (SVAK)
Fachgremien der EDK
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