Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Bei Unterstützungspersonal handelt es sich beispielsweise um bezahlte Klassenassistenzen, freiwillige Klassenhilfen wie Seniorinnen und Senioren oder auch um Zivildienstleistende. Unterstützungspersonal an Schulen muss in der Regel keine pädagogischen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen. Die Verantwortung für den Unterricht bleibt bei der angestellten und ausgebildeten Lehrperson. Durch die externe Hilfe kann sie sich aber besser auf ihre pädagogische Kernaufgabe konzentrieren. In den letzten Jahren wird Unterstützungspersonal vermehrt an Schulen eingesetzt: Es kann bei der Vorbereitung des Unterrichts helfen, es kann die Lehrperson während des Unterrichts in der Klasse entlasten, indem es nach Absprache einzelne Schülerinnen und Schüler direkt unterstützt oder beaufsichtigt oder es kann vor allem jüngere Kinder oder Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen bei Tätigkeiten wie An- und Ausziehen oder auf dem Weg zu anderen Schuleinheiten (Turnhalle, Schwimmen) begleiten. Auch bei Ausflügen und Klassenlagern kann Unterstützungspersonal eingesetzt werden. |
Primarstufe und Sekundarstufe I (Schuljahre 1-11):
Über alle Stufen der obligatorischen Schule hinweg gibt die Mehrheit der Kantone an, dass der Einsatz von Unterstützungspersonal grundsätzlich erlaubt ist. Klassenassistenzen, freiwillige Klassenhilfen wie Seniorinnen und Senioren und Zivildienstleistende werden dabei in etwa gleich häufig eingesetzt. Einzig auf der Sekundarstufe I sind Einsätze von Freiwilligen etwas seltener.