Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Sport gehört zu den obligatorischen Fächern der Volksschule. Seit 1987 ist der Turn- und Sportunterricht auch von Bundesrechts wegen obligatorisch und dessen Umfang in der Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport (Sportförderungsverordnung, SpoFöV) mit drei Lektionen beschrieben (für die Primar- und Sekundarstufe I (Schuljahre 3-11) sowie für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II). An den Berufsfachschulen umfasst der Sportunterricht für die betrieblich organisierte Grundbildung bei schulischem Unterricht von weniger als 520 Jahreslektionen zusätzlich mindestens 40 Jahreslektionen, bei schulischem Unterricht von 520 oder mehr Jahreslektionen sowie bei schulisch organisierter Grundbildung zusätzlich mindestens 80 Lektionen. In der Kantonsumfrage wird erhoben, ob das jeweilige Obligatorium eingehalten wird und wie die Kantone die Förderung von täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im Rahmen des schulischen Unterrichts umsetzen. Ebenfalls erhoben wird, ob bzw. in welchen Schuljahren / Semestern den Schülerinnen und Schülern für das Fach Sport eine Zeugnisnote ausgestellt wird und ob diese promotionsrelevant ist. Für den Kindergarten, wo grundsätzlich keine Noten vergeben werden, lautet die Frage, ob Bewegung und Sport Teil der Beurteilung des Lern- und Entwicklungsstandes ist. Für die Berufsfachschulen lautet die Frage, wie die in der Sportförderungsverordnung geforderte jährliche Qualifizierung der Lernenden im Fach Sport gewährleistet wird. |
Bewegungsförderung (Schuljahre 1-11):
Die Kantone fördern die täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im Rahmen des schulischen Unterrichts hauptsächlich durch Empfehlung und Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen und die Empfehlung von bewegungsfördernden Programmen wie «schule bewegt». Nur eine Minderheit der Kantone setzt auf die finanzielle Unterstützung von Klassen oder Schulen bei individuellen Projekten der Bewegungsförderung, auf finanzielle Anreize zur regelmässigen Durchführung von Sporttagen und -lagern und auf Empfehlungen zur bewegungsfördernden Raumgestaltung.
Obligatorium Kindergarten (Schuljahre 1-2):
In allen Kantonen wird Bewegung und Sport in den täglichen Unterricht integriert oder in definierten Bewegungseinheiten (»Lektionen») durchgeführt, z.B. in Form einer regelmässigen Benutzung einer Sporthalle. Oft kommen beide Formen zusammen vor.
Obligatorium Primarstufe und Sekundarstufe I (Schuljahre 3-11):
Das Obligatorium von mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Unterrichtswoche wird von fast allen Kantonen eingehalten.
Obligatorium Sekundarstufe II:
An den gymnasialen Maturitätsschulen und Fachmittelschulen wird das Obligatorium von 110 Lektionen mit wenigen Ausnahmen eingehalten. Eine beträchtliche Minderheit der Kantone gibt an, dass das Obligatorium an den Berufsfachschulen nicht vollständig eingehalten werden kann. Als Hauptgrund genannt wird das Fehlen von genügend Räumlichkeiten (Sporthallen) bzw. die zum Teil weiten Distanzen zwischen Schule und Sporthallenstandort.
Beurteilung Kindergarten (Schuljahre 1-2):
In fast allen Kantonen ist Bewegung und Sport Teil der Beurteilung des Lern- und Entwicklungsstandes im Kindergarten.
Beurteilung Primarstufe und Sekundarstufe I (Schuljahre 3-11):
Auf der Primarstufe (Jahre 3-8) wird den Schülerinnen und Schülern in der grossen Mehrheit der Kantone für das Fach Sport ab dem Zeitpunkt eine Zeugnisnote erstellt, an dem auch andere Fächer benotet werden. Auf der Sekundarstufe I wird Sport in allen Kantonen benotet. In der Hälfte der Kantone ist das Fach Sport promotionswirksam, teilweise aber erst gegen Ende der Primarstufe bzw. auf der Sekundarstufe I. Wenn es Lernberichte gibt, ist das Fach Sport in der Mehrheit der Kantone auch Teil davon.
Beurteilung Sekundarstufe II:
An den Fachmittelschulen und gymnasialen Maturitätsschulen wird das Fach Sport fast überall benotet. Bei den Fachmittelschulen ist diese Note in der grossen Mehrheit der Kantone promotionswirksam. Bei den gymnasialen Maturitätsschulen in rund der Hälfte der Kantone. Bei den Berufsfachschulen erfolgt die Qualifizierung im Fach Sport in der grossen Mehrheit der Kantone durch eine Benotung oder eine andere Form. Wenige Kantone geben an, die Leistung der Berufslernenden im Fach Sport nicht zu qualifizieren oder zumindest nicht an allen Berufsfachschulen.