Betroffene Stufe |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Die Dauer der Bildungsstufen gehört zu den Eckwerten, die gemäss Art. 62 Abs. 4 BV gesamtschweizerisch zu harmonisieren sind und in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) konkretisiert wurden. Demnach zählen zur achtjährigen Primarstufe ein zwei Jahre dauernder Kindergarten resp. zwei Jahre einer Eingangsstufe. In der Kantonsumfrage wird unterschieden zwischen Besuchsobligatorium (der Besuch des Kindergartens resp. der Eingangsstufe ist für die Kinder obligatorisch) und Angebotspflicht (die Gemeinden sind zum Angebot verpflichtet). |