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Bildungsgesetze

Hier finden Sie die Bildungsgesetzgebung der Kantone zur obligatorischen Schule, zur Sekundarstufe II (Allgemeinbildung) und zur Berufsbildung.

Grundlegende Erlasse der kantonalen Bildungsgesetzgebungen

Die Kantone mit ihren Gemeinden sind zuständig für die Regelung und den Vollzug des obligatorischen Bildungsbereichs (Primar- und Sekundarstufe I). Auf der Sekundarstufe II (Allgemeinbildung und Berufsbildung) liegt die Regelungszuständigkeit sowohl bei den Kantonen als auch beim Bund. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig.

Die Zusammenstellung grundlegender Erlasse (Gesetze und Verordnungen) der Kantone zur obligatorischen Schule und zur Sekundarstufe II (Allgemeinbildung und Berufsbildung) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Das Anklicken einzelner Erlasse führt auf das Portal der Gesetzgebungen von Bund und Kantonen LexFind. Die Daten werden täglich aktualisiert und sind somit gleich aktuell wie jene der systematischen Rechtssammlungen von Bund und Kantonen. Volltext- und Indexsuche sowie Suche mit systematischen Nummern sind möglich. LexFind.ch wird im Auftrag der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz (SSK) betrieben.
  • Der Link «Kantonale Rechtssammlung» führt zur systematischen Rechtssammlung des jeweiligen Kantons. Dort sind alle Erlasse nach Sachgebieten geordnet und tragen eine systematische Nummer. 

Obligatorische Schule

Weitere Informationen.

Kontakt

Informations- und Dokumentationszentrum IDES
+41 31 309 51 00

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